Patientenverfügung-Regensburg - Dr. med. Lothar Schott LL.M.

Ärztliche Beratung
zur Erstellung einer Patientenverfügung

Dr. med. Lothar Schott LL.M.

Innere Medizin · Intensivmedizin · Kardiologie · Notfallmedizin
Medizinrecht

Jeder Mensch kann aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls in eine Lage geraten, in der es ihm nicht mehr möglich ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.

Mit einer Patientenverfügung nimmt der Patient sein Selbstbestimmungsrecht für solche Fälle wahr. Sie ist eine wichtige Hilfe für das Handeln des Arztes.

Die Umsetzung des Patientenwillens ist nur dann möglich, wenn in der Patientenverfügung relevante medizinischen Situationen und ihre gewünschten Konsequenzen auch konkret bezeichnet werden.

Voraussetzung dafür ist ein über die Möglichkeiten und Grenzen der Intensivmedizin aufgeklärter, d.h. informierter Patient.

Wichtige Fragen zur Patientenverfügung

Patientenverfügung - Für wen ist sie sinnvoll?

Patientenverfügungen gelten keineswegs nur für das Lebensende, sondern für jede Lebens- und Behandlungssituation, in der ein Mensch nicht in der Lage ist, für medizinische Maßnahmen eigenverantwortlich zu entscheiden. Das kann jeden zu jeder Zeit, in jedem Alter, voraussehbar oder unerwartet treffen. Solche Situationen können vorübergehend eintreten oder dauerhaft bleiben.

In einer Patientenverfügung ist schriftlich festzulegen, in welche ärztlichen Eingriffe man einwilligt oder sie untersagt. Außerdem müssen Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit bestehen. Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Risiken der ärztlichen Maßnahme erfassen kann.

Damit die in der Patientenverfügung geregelten Inhalte auch umgesetzt werden können, ist es sinnvoll, eine Person als Vorsorgebevollmächtigten zu benennen, um dem Willen des Patienten gegenüber dem Behandlungsteam Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Das sollten gut vertraute Menschen sein, die zum Beispiel aus der Familie kommen können, aber nicht müssen. Diesen gegenüber darf dann auch über den Patienten Auskunft gegeben werden. Denn sonst gilt die Schweigepflicht, auch gegenüber engen Familienangehörigen. Die Benennung von Vorsorgebevollmächtigten erspart zudem in der Regel die Bestellung eines Betreuers durch das Amtsgericht.

Reicht es nicht einfach, ein Formular auszufüllen?

Vorgefertigte Entwürfe für Patientenverfügungen, wie sie im Internet angeboten werden, können eine gute Orientierungshilfe sein. In der klinischen Praxis zeigt sich aber, dass gerade die Formulierungen zu den einzelnen Behandlungssituationen meist zu unpräzise sind, um wirksam zu werden. Und so werden Patientenverfügungen häufig in der Krankenakte abgeheftet, ohne dass sie zur Anwendung kommen können.

Hier vermag eine fachkundige Beratung Abhilfe zu verschaffen.

Denn nur wer gut informiert ist, kann gute und anwendbare Entscheidungen treffen.

Warum ist eine Beratung zu empfehlen?

Die Themen der Medizin, v.a. der Intensivmedizin, sind komplex. Im Beratungsgespräch werden typische Behandlungs- und Entscheidungssituationen erläutert. Gleichzeitig sollen persönliche Überlegungen einfließen. Dazu gehören eigene Wertvorstellungen und Erfahrungen. Oder solche, die nahestehende Menschen gemacht haben. Aber auch mögliche Vorerkrankungen und geplante größere Eingriffe sollten bedacht werden.

Oftmals bestehen Ängste gerade gegenüber dem Apparateeinsatz in der Intensivmedizin. Hier können durch fachkundige und gut verständliche Erklärungen so manche Missverständnisse ausgeräumt werden.

Obwohl die Medizin dem Patienten viele Chancen bietet, so gelangt sie doch immer wieder an Grenzen. Auch dies sollte offen besprochen werden. Die Erfahrung aus der klinischen Praxis zeigt nämlich, dass offene und ehrliche Gespräche zwar vor allem anfangs nicht immer angenehm sind, letztlich aber die Vertrauensbasis zwischen Patienten, Angehörigen und Behandlungsteam stärken.

Für alle in der Beratung besprochenen Inhalte gilt selbstverständlich die Schweigepflicht.

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Über das Selbstbestimmungsrecht

Die Fähigkeit zur Formulierung des freien Willens ist Voraussetzung für die Erstellung einer Patientenverfügung. Untrennbar mit dem freien Willen ist das Selbstbestimmungsrecht verbunden. Verfassungsrechtlich ist es im Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde verankert.

Das Selbstbestimmungsrecht gebietet, dass ein indizierter, also ein als medizinisch sinnvoll erachteter Eingriff grundsätzlich nur durchgeführt werden darf, wenn der Patient darüber aufgeklärt wurde und in diesen einwilligt. Allerdings findet in der Medizin das Selbstbestimmungsrecht eine Grenze in der Indikation. So kann ein Patient nicht eine Maßnahme erzwingen, die aus ärztlicher Sicht nicht vertretbar ist.  

Mit einer Patientenverfügung soll das Selbstbestimmungsrecht für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit in der Weise umgesetzt werden, dass eine Person in mögliche Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligt oder sie untersagt.